Straßenkraftverkehr - innerstaatlicher Güterverkehr, der mit Fahrzeugen mit dem größten zulässigen Gewicht bis einschließlich 3, 5 Tonnen betrieben wird, - internationaler Güterverkehr, der mit Fahrzeugen mit dem größten zulässigen Gewicht bis einschließlich 3, 5 Tonnen betrieben wird, - Taxidienst