Straßenkraftverkehr - Güterverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Personenverkehr mit Fahrzeugen, die für den Transport von nicht mehr als 9 Personen bestimmt sind, einschließlich der Treiber