Der Hauptzweck des Vereins ist die Aus- und Weiterbildung. Der Gegenstand der Tätigkeit wird durch die entsprechende Bestimmung des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. über Vorschul-, Grundschul-, Sekundar-, Hochschul- und sonstige Bildung (Bildungsgesetz) in der geänderten Fassung und seine Durchführungsbestimmungen definiert.