Der Schuldenerlass nach der Insolvenzordnung ist die einzige und vor allem legale Möglichkeit, bestehende Schulden zu beenden und nur 30 % Ihrer Verbindlichkeiten zu begleichen.
Vorteile der Entschuldung nach dem Insolvenzrecht:
- das laufende Gläubigerverfahren eingestellt wird
Anwendung von Verpflichtungen
- die Vollstreckung eingestellt wird (gemäß § 109 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
- Sie können Ihr Eigentum weiterhin verwalten
- Sie werden von den Verpflichtungen nicht registrierter Benutzer befreit
Gläubiger bis zum Schuldenerlass.
Wir sorgen für:
- Vorbereitung von Dokumenten
- Vorlage vor Gericht
- Beratung und Unterstützung während des gesamten Prozesses u
Gericht
- gesetzliche Vertretung