Der Gewerbetreibende hat seine Tätigkeit beendet.
Abfallwirtschaft, ausgenommen gefährliche Abfälle, Ankauf, Sammlung, Verarbeitung und Verkauf von Abfällen. Recycling von Kunststoffen aus der Automobilindustrie, LD-PE-Folien, Plastikflaschen und anderen Materialien aus technologischen Abfällen