-Werbetätigkeit
-Kauf von Waren zum Zwecke ihres Weiterverkaufs und Verkaufs (mit Ausnahme des Kaufs und Verkaufs von Waren, die in den Anhängen 2 und 3 des zitierten Gesetzes aufgeführt sind)
-Verlag
-Verlagstätigkeit - periodische und nicht periodische Veröffentlichungen