- Facheinzelhandel und Einzelhandel mit allgemeinen Handelswaren
-Abfallwirtschaft (außer gefährliche Abfälle)
-Großhandel
Straßenkraftverkehr - Fracht, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben wird, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind