Straßenkraftverkehr - Güterverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gewicht von mehr als 3, 5 Tonnen, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Personenverkehr mit Fahrzeugen, die für den Transport von nicht mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers bestimmt sind
Reparaturen von Straßenfahrzeugen
-Groß-und Einzelhandel
-Lagerung, Verpackung von Waren, Frachtumschlag und technische Tätigkeiten im Transportwesen
- Bereitstellung von technischen Dienstleistungen