- Vermietung und Verleih von beweglichen Sachen
- Betrieb von kulturellen, kulturell-bildenden und unterhaltenden Einrichtungen, Organisation von kulturellen Produktionen, Unterhaltung, Ausstellungen, Jahrmärkten, Shows, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen
Straßenkraftverkehr - Fracht, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben wird, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind