Schlosserei, Werkzeugbau
Straßenkraftverkehr - Fracht, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben wird, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind
- Rohrleitungsarbeiten, mit Ausnahme der in Anlage 1-3 des Gewerbegesetzes aufgeführten Tätigkeiten
-Dienstleistungen, die von speziellen Mechanismen bereitgestellt werden
- Facheinzelhandel
Isolation
Sanitär, Heizung
Montage, Reparaturen, Revisionen und Prüfungen von Gasanlagen und Befüllung von Behältern mit Gasen