Straßenkraftverkehr - Güterverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Personenverkehr mit Fahrzeugen, die für den Transport von nicht mehr als 9 Personen bestimmt sind, einschließlich der Treiber
- Holzverarbeitung, Herstellung von Holz-, Kork-, Weiden- und Strohprodukten
-Vorbereitende und abschließende Bauarbeiten, spezialisierte Bautätigkeiten