Straßenkraftverkehr - Fracht, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben wird, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind
-Groß-und Einzelhandel
- Pfandgeschäft und Einzelhandel mit gebrauchten Waren
- Versand und Vertretung im Zollverfahren
- Holzverarbeitung, Herstellung von Holz-, Kork-, Weiden- und Strohprodukten