Kraftfahrt auf der Straße - Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3, 5 . betrieben werden Tonnen, wenn für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Personenkraftwagen für den Transport von maximal 9 Personen betrieben werden, einschließlich des Fahrers
Gastgewerbeaktivitäten
Aufbau, Umbau und Abbau
- Facheinzel- und Einzelhandel mit allgemeinen Handelswaren
-Unterkunftsdienste
-Eigentumsverwaltung und -wartung
-Vermietung und Verleih von Mobiliar
-Erbringung von technischen Dienstleistungen
-Erbringung von Dienstleistungen für Landwirtschaft und Gartenbau
-Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Jagd
-Herstellung von Porzellan-, Keramik- und Gipsprodukten (außer Bau)
-Abfallmanagement (außer gefährlich)
-Betrieb der Wasserversorgung und Kanalisation sowie Aufbereitung und Verteilung von Hauswasser
Verkauf von vergorenem Alkohol, Trinkalkohol und Spirituosen