Straßenkraftverkehr - Fracht, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben wird, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind
- Herstellung von Metallkonstruktionen und Metallprodukten
-Oberflächenbehandlung und Schweißen von Metallen und anderen Materialien
- Vermittlung von Geschäften und Dienstleistungen
-Groß-und Einzelhandel
-Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Zubehör
- Bereitstellung von technischen Dienstleistungen
-Vorbereitende und abschließende Bauarbeiten, spezialisierte Bautätigkeiten
- Vermietung und Verleih von beweglichen Sachen
Schlosserei, Werkzeugbau