-Bekleidungsherstellung
-Kauf von Waren zum Zwecke des Weiterverkaufs und Verkaufs - mit Ausnahme der im Anhang aufgeführten Waren Nr. 455/91 Slg. und Waren, die von diesem Gesetz ausgeschlossen sind
-Vermietung von beweglichen Sachen
-Vermittlungstätigkeiten im Bereich Ausstellungen