- Kauf von Waren zum Zwecke ihres Weiterverkaufs und Verkaufs, mit Ausnahme von Waren, die durch das Gesetz Nr. 455/1991 Slg. über den Handel in der geänderten Fassung vorbehalten sind
- Abfallwirtschaft, ausgenommen gefährliche Abfälle
-Vorbereitende Arbeiten für Gebäude