Nejvyssi statni zastupitelstvi


Jezuitska 585/4, Brno 602 00
Die Oberste Staatsanwaltschaft ist das oberste Mitglied der Staatsanwaltschaft. In Übereinstimmung mit dem Gesetz führt es methodische, Kontroll- und Managementaktivitäten durch. Gemäß Artikel 80 Absatz 1 der Verfassung der Tschechischen Republik stellt die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage in Strafverfahren dar, während ihr Status und ihre Zuständigkeit gesetzlich festgelegt sind. Die Staatsanwaltschaft überwacht die Rechtmäßigkeit des vorbereitenden Strafverfahrens und vertritt die Staatsanwaltschaft im Hauptverfahren, legt Beweise vor und schlägt eine Bestrafung vor. Die Oberste Staatsanwaltschaft befindet sich in Jezuitská 585/4, Brno.

Oberster Staatsanwalt:
- ist das oberste Mitglied der Staatsanwaltschaft
- führt methodische, Kontroll- und Managementaktivitäten in Übereinstimmung mit dem Gesetz durch
- das öffentliche Interesse in Übereinstimmung mit dem Gesetz unabhängig, unparteiisch und wirksam zu schützen
- überwacht die Rechtmäßigkeit des vorbereitenden Strafverfahrens
- eine öffentliche Klage in Strafverfahren darstellt und andere Aufgaben wahrnimmt, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist
- Die Position und Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft ist gesetzlich festgelegt
- schützt das öffentliche Interesse an einer Reihe anderer nicht strafrechtlicher Verfahren.

Öffentlicher Ankläger:
- überwacht die Rechtmäßigkeit vorbereitender Strafverfahren
- vertritt im Hauptprozess die Anklage, legt Beweise vor und schlägt eine Bestrafung vor
- Die besonderen Befugnisse des Generalstaatsanwalts (Berufung, Kassationsrecht) tragen zur Erreichung der Gerechtigkeit in Strafverfahren bei
- Der Generalstaatsanwalt kann auch durch Verwaltungsmaßnahmen zugunsten des Schutzes des öffentlichen Interesses eingreifen.

Aufbau der Staatsanwaltschaft:
- Oberster Staatsanwalt
- Hohe Staatsanwaltschaft (Prag, Olomouc)
- Regionale Staatsanwaltschaft
- Bezirksstaatsanwaltschaft.

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