-Groß-und Einzelhandel
- Vermietung und Verleih von beweglichen Sachen
-Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Zubehör
Straßenkraftverkehr - Fracht, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben wird, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind