-Erbringung von Dienstleistungen für Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd
-Holzverarbeitung, Herstellung von Holz-, Kork-, Korb- und Strohprodukten
-Lagerung, Verpackung von Waren, Umschlag und technische Tätigkeiten im Transportwesen
-Groß- und Einzelhandel
Straßenkraftverkehr - Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind