Straßenkraftverkehr - Güterverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 3, 5 Tonnen, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Güter, die mit Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn sie für den Transport von Tieren oder Waren bestimmt sind
Reparaturen von sonstigen Transportmitteln und Arbeitsmaschinen
Reparaturen von Straßenfahrzeugen
Montage, Reparaturen, Revisionen und Prüfungen von Elektrogeräten
Schlosserei, Werkzeugbau
Tätigkeiten von Buchhaltungsberatern, Buchhaltung, Steuerunterlagen
-Erbringung von Dienstleistungen für Landwirtschaft, Gartenbau, Fischzucht, Forstwirtschaft und Jagd
- Düngemittelproduktion
-Abfallwirtschaft (außer gefährliche Abfälle)
- Vermittlung von Geschäften und Dienstleistungen
-Groß-und Einzelhandel
- Vermietung und Verleih von beweglichen Sachen
- Bereitstellung von technischen Dienstleistungen
-Herstellung, Handel und Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
-Diagnose-, Prüf- und Beratungstätigkeiten im Pflanzenschutz und Behandlung von Pflanzen, Pflanzenprodukten, Gegenständen und Böden gegen Schadorganismen, Pflanzenschutzmittel oder Biozidprodukte
-Oberflächenbehandlung und Schweißen von Metallen und anderen Materialien
-Lagerung, Verpackung von Waren, Frachtumschlag und technische Tätigkeiten im Transportwesen