Straßenkraftverkehr - Fahrgäste, die von Fahrzeugen befördert werden, die für die Beförderung von maximal 9 Personen bestimmt sind, einschließlich des Fahrers Produktion, Handel und Dienstleistungen, die nicht in den Anhängen 1 bis 3 des Gewerbescheingesetzes aufgeführt sind