Verwaltung und Instandhaltung von Immobilien
- Sicherstellung von routinemäßigen Reparaturen und Wartungsarbeiten auf der Grundlage der von den Eigentümern erteilten Anordnung
- Sicherstellung der Versorgung mit notwendiger Energie und Dienstleistungen, einschließlich deren Abrechnung
- Gewährleistung vorgeschriebener Revisionen
- Führung der doppelten Buchführung
-Einrichtung eines separaten Bankkontos
- Vorlage monatlicher Berichte über Einnahmen und Ausgaben der Eigentümer, einschließlich des aktuellen Stands der Höhe der Reparaturkasse