Bereitstellung eines virtuellen Sitzes zum Zweck der Eintragung in das Handelsregister für Unternehmer aus dem Kreis der juristischen Personen.
Ein virtueller Sitzplatz ist ein Sitzplatz, der die gesetzlich für die Existenz des Unternehmens erforderliche Identität erfüllt, jedoch keine Nutzung des Platzes für weitere Geschäfte, wie z.
Wirtschaftstätigkeit.