- Kauf von Waren zum Zwecke ihres Weiterverkaufs und Verkaufs, mit Ausnahme von Waren, die durch das Gesetz Nr. 455/91 Coll. vorbehalten sind. über Geschäft
-Werbung und Verkaufsförderung
- Führung eines Reisebüros und Führungstätigkeit im Bereich Tourismus
Zimmerei, Bodenbelag