Straßenkraftverkehr - Fracht, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben wird, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind
Mauerwerk
Aufbau, Umbau und Abbau
-Vorbereitende und abschließende Bauarbeiten, spezialisierte Bautätigkeiten
-Erbringung von Dienstleistungen für Landwirtschaft, Gartenbau, Fischzucht, Forstwirtschaft und Jagd
-Groß-und Einzelhandel