Schlosserei, Werkzeugbau
- Kauf von Waren zum Weiterverkauf und Verkauf, mit Ausnahme von Waren, die durch das Gesetz Nr. 455/1991 Coll. vorbehalten sind. über den Handel in der geänderten Fassung
- Vermittlungstätigkeit im Bereich Handel, Produktion und Dienstleistungen