David Dvorak


K. Vika 262, Jicin 506 01
Straßenkraftverkehr - Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn sie zum Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt

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