Straßenkraftverkehr - Güterverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 3, 5 Tonnen, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Güter, die mit Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn sie für den Transport von Tieren oder Waren bestimmt sind
-Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Zubehör
-Lagerung, Verpackung von Waren, Frachtumschlag und technische Tätigkeiten im Transportwesen
-Groß-und Einzelhandel
Reparaturen von Straßenfahrzeugen
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