Reparatur von Straßenfahrzeugen
Reparatur anderer Transportmittel
Straßenkraftverkehr - Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn sie zum Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt, - Personenkraftwagen, die für die Beförderung von maximal 9 Personen einschließlich des Fahrers betrieben werden
-Lagerung, Verpackung von Waren, Umschlag und technische Tätigkeiten im Transportwesen
-Vermietung und Verleih von Mobiliar
-Betrieb von Sport- und Sportanlagen und Organisation von sportlichen Aktivitäten
-Versand und Vertretung in Zollverfahren
- Herstellung von Maschinen und Geräten
-Herstellung von Kraft- und Anhängefahrzeugen und Aufbauten
- Vermittlung von Handel und Dienstleistungen
-Groß- und Einzelhandel
-Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Zubehör