Straßenkraftverkehr - Fracht, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben wird, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind
-Vorbereitende und abschließende Bauarbeiten, spezialisierte Bautätigkeiten
- Herstellung von Metallkonstruktionen und Metallprodukten
- Vermittlung von Geschäften und Dienstleistungen