-Groß- und Einzelhandel
-Vermietung und Verleih von Mobiliar
-Versand und Vertretung in Zollverfahren
- Vermittlung von Handel und Dienstleistungen
Straßenkraftverkehr - Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn sie zum Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt